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Antrag auf Arbeit statt Strafe innerhalb der Haftanstalt

Antrag auf Arbeit statt Strafe innerhalb der Haftanstalt nur in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee möglich

Es gibt derzeit die Möglichkeit, Arbeit statt Strafe im offenen Vollzug bei Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe zu erhalten.

Der Antrag ist an die Gruppenleitung der Justizvollzugsanstalt Plötzensee zu stellen.

Voraussetzung für die Genehmigung der Arbeit statt Strafe aus der Haftanstalt heraus ist:

1.Eine Reststrafe von 90 Tagen

2.Straffreiheit nach Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe

3.Keine Suchtproblematik

Dies wird in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Gruppenleiter geprüft.

Bei Erfolg wird die Justizvollzugsanstalt Plötzensee Kontakt zur Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin aufnehmen, um den Antrag auf Arbeit statt Strafe genehmigen zu lassen. Sobald dieser positiv beschieden ist, erfolgt die Entlassung, um Arbeit statt Strafe antreten zu können.

Hinzuweisen ist auf den Umstand, dass es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt.

Ich halte es aber für wichtig, alle Möglichkeiten im Vollzug auszuschöpfen.