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Die Notare und ihre Mitarbeiter

Notar Dr. Klaus Hildebrandt ist seit 1994 als Notar in Berlin zugelassen. Dr. Hildebrandt ist – wie in Berlin üblich – sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht tätig.

Seit Ende 2018 steht Ihnen weiterhin Herr Rechtsanwalt Burkhard Mette als Notar zur Verfügung. Herr Mette bearbeitet vor allem Mandate im Bereich des Grundstücksrechts und des Erbrechts.

Für Ihre Fragen sind neben den Notaren Dr. Klaus Hildebrandt und Burkhard Mette unsere Notarfachangestellten zuständig, die insbesondere im Bereich der Grundstückskaufverträge in vielen Fällen die Verträge eigenständig vorbereiten und den Grundstückskaufvertrag im Regelfall auch abwickeln.

Am einfachsten sind Ihre Anfragen zu bearbeiten, wenn Sie uns Ihre Anfragen per E-Mail (Notariat@hildebrandt-maeder.de) oder per Fax (030) 8 26 29 20 zusenden. Bitte wählen Sie daher vorrangig diesen Kommunikationsweg.

Wenn Sie Erläuterungen zu notariellen Entwürfen benötigen, sind Ihnen unsere Notarfachangestellten aber gern auch telefonisch oder in einem gesonderten Besprechungstermin behilflich.

Selbstverständlich ist, dass bei komplexen Sachverhalten und in schwierigen Fällen auch die Notare Dr. Hildebrandt und Mette als Ihre Ansprechpartner – sei es telefonisch oder in einem Besprechungstermin – zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie zur erleichterten Abwicklung von Kaufverträgen unsere Telefonzeiten:

Die Kanzlei-Telefonzentrale ist Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgängig ohne Mittagspause telefonisch zu erreichen.

Allerdings hat das Notariatssekretariat nur beschränkte Telefonzeiten wie folgt:

  • Montag:       9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag:     Keine telefonische Sprechzeit, nur per e-mail erreichbar
  • Mittwoch:     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: Keine telefonische Sprechzeit, nur per e-mail erreichbar
  • Freitag:        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die übrigen Zeiten sind reserviert für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen und sonstiger, notarieller Urkunden, Telefonate mit Grundbuchämtern, Steuerbehörden etc.

Bitte bereiten Sie Ihre Anrufe vor, so dass wir Ihre Anliegen schnell bearbeiten können:

Ihre zuständige Sachbearbeiterin hat eine Durchwahl (siehe oben). Diese Durchwahl wird Ihnen bei der Übersendung des Entwurfs und auch bei jedem Anschreiben bekannt gegeben. Wenden Sie sich in erster Linie an die Durchwahlnummer.

Halten Sie bitte auch das Aktenzeichen oder die Urkundenrollen-Nummer bereit. Beides finden Sie auf unseren Anschreiben.

Wenn Sie nicht durchgestellt werden können und nur die Telefonzentrale erreichen, schildern Sie bitte kurz Ihr Anliegen oder Ihre Frage. Der zuständigen Mitarbeiterin wird dies dann übermittelt und sie kann sich auf den Rückruf bereits vorbereiten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es einmal auch einen Tag dauern kann, bevor zurückgerufen wird.

Wir bedanken uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasser: Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Hildebrandt
                Rechtsanwalt und Notar Burkhard Mette