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Der Notar- wir beurkunden Immobilien-Kaufverträge

Lebenslauf

Nach dem Abitur am Humboldt-Gymnasium in Berlin habe ich Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin studiert und mit dem Ersten Staatsexamen (Prädikatsexamen) abgeschlossen. Die Referendarzeit habe ich dann mit dem Zweiten Staatsexamen (ebenfalls Prädikatsexamen) 1983 beendet. Ich war schon während des Referendariats als wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften / Rechtswissenschaften der Freien Universität Berlin in Forschung und Lehre tätig. 1988 habe ich promoviert zum „Dr. iur.“ zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema. Ich bin seit 1984 als Rechtsanwalt in Berlin tätig und seit 1994 auch als Notar bestellt.

Schwerpunkte der Tätigkeit

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Immobilienrecht und hier insbesondere in der rechtlichen Überprüfung von Grundstückskaufverträgen. Dies hat sich mit der Bestellung zum Notar nicht geändert: Eindeutiger Schwerpunkt meines Notaramtes sind Grundstückskaufverträge und sonstige Immobilienangelegenheiten in allen denkbaren Varianten. Ich halte regelmäßig Vorträge und Seminare zu immobilienrechtlichen Themen und veröffentliche hierzu auch.

Die Stärken der Kanzlei

Meine Stärken in der Ausübung des Notaramtes sehe ich darin, strikt dienstleistungsorientiert zu arbeiten. Der Bereich der Grundstückskaufverträge gilt bei vielen als „Servicewüste“ mit unverständlichen Regelungen im Grundstückskaufvertrag, die für Juristen geschrieben und von den Parteien kaum verstanden werden können. Es ist mir sehr wichtig, durch entsprechende Serviceangebote (Ratgeber, Checklisten, Übersichten) Abhilfe zu schaffen und Verkäufer und Käufer ein umfassendes Dienstleistungsangebot bieten zu können, das über das Normale weit hinausgeht. Dabei ist es mir auch besonders wichtig, eine angenehme Atmosphäre für unsere Kunden in der Kanzlei zu schaffen und die „Angst“ vor dem Notar zu nehmen, die bei manchen schlimmer ist als die vor dem Zahnarzt. Dementsprechend sind Vorbesprechungen am Telefon oder auch in gesonderten Besprechungsterminen keine lästige Pflicht sondern selbstverständlich angebotene Dienstleistungen. Die Betonung der Dienstleistung erstreckt sich auch auf Kleinigkeiten, wie zum Beispiel ein pünktlicher Beginn der vereinbarten Beurkundungstermine, das Aushändigen eines „Ablaufplanes“ an Verkäufer und Käufer nach der Beurkundung bis hin zur weiteren Betreuung bei Problemen nach der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages. Im Laufe der Zeit habe ich darüber hinaus ein besonderes Faible für „schwierige Fälle“ entwickelt, die oft juristisch hoch anspruchsvoll sind. Natürlich ist es auch mein Anspruch, eine gut organisierte, hoch effiziente und wirtschaftlich erfolgreiche Kanzlei zu führen. Dabei steht allerdings immer die erforderliche Dienstleistung für die Kunden im Vordergrund.

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