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Wie komme ich zu einem Vertragsentwurf?

Der Notar kann Ihnen von sich aus nur das üblicherweise verwendete Muster übersenden. Wenn Sie einen konkreten Entwurf wünschen, müssen Sie dem von Ihnen oder der anderen Partei ausgesuchten Notar zunächst über die wichtigsten Einigungspunkte in Kenntnis setzen, wie die Höhe des Kaufpreises, Name von Verkäufer und Käufer, besondere Vereinbarungen, die Sie getroffen haben etc.. Bei unserem Notariat können Sie das dieser Broschüre beigefügte Muster (vgl. 4. Teil: „Wichtige Informationen und Unterlagen“) verwenden. Bitte beachten Sie aber zusätzlich folgendes: Ich habe schon darauf hingewiesen, dass bestimmte Umstände durch Verkäufer und Käufer selbst zu ermitteln sind. Wenn Sie hier meine Mithilfe benötigen, machen Sie mich bitte auf das Problem im Entwurfsauftrag aufmerksam. Hier ist eine entsprechende Spalte für Sie vorgesehen.

Bitte beachten Sie weiter, dass sämtliche zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen Vereinbarungen beurkundet werden müssen. Wird eine wichtige Parteivereinbarung nicht mitbeurkundet (zum Beispiel: Die Einigung über vom Verkäufer bis zur Übergabe noch zu erbringenden Reparaturarbeiten) liegt die Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrages vor mit der Folge, dass trotz Beurkundung weder Verkäufer und Käufer gebunden sind. Diese Nichtigkeit des Kaufvertrages wird erst durch die Eigentumsumschreibung geheilt, bis dahin haben weder der Verkäufer noch der Käufer einen die Gegenseite bindenden Vertrag in Händen. Als Notar kann man diese Zusatzvereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer allerdings nicht ahnen, eine der beiden Parteien muss den Notar schon hierauf hinweisen, damit dann die Zusatzabrede auch mitbeurkundet werden kann.

Sobald der Notar den Entwurfsauftrag mit den Angaben erhalten hat, wird er Grundbucheinsicht nehmen, diese Grundbucheinsicht und die Angaben von Verkäufer und Käufer in sein Muster einarbeiten und so einen Entwurf erstellen, den er an die Parteien sodann übersendet.

Die Bearbeitungsdauer vom Entwurfsauftrag bis zum fertigen Entwurf ist von Notar zu Notar sehr unterschiedlich. Wenn es sich aber um einen „normalen“ Immobilien-Kaufvertrag handelt, und der Notar über ein gut organisiertes Sekretariat verfügt, sollte ein Entwurf binnen 24 Stunden vorliegen können.

Ist ein Maklerunternehmen beauftragt, übernimmt der Makler regelmäßig die Aufgabe, dem Notar die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.

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