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Wir prüfen Immobilien-Kaufverträge als Rechtsanwälte

Wir prüfen Immobilien-Kaufverträge als Rechtsanwälte

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Überprüfung von „Fremdverträgen“, also von Verträgen, die bei anderen Notaren beurkundet werden sollen oder beurkundet wurden.

Diese Prüfung nehmen wir sowohl für die Verkäuferseite als auch für die Käuferseite vor, aber auch für Makler oder sonstige Dritte, die Interesse an der Überprüfung eines Grundstückskaufvertrages haben.

Wir überprüfen Grundstückskaufverträge jeder Art und auch bundesweit, also auch umfangreiche Verträge nach der Makler- und Bauträgerverordnung („Bauträgerverträge“) mit den dazugehörenden Unterlagen wie Baubeschreibung, Teilungserklärung nebst sämtlicher Änderungen etc..

Bei der Prüfung eines Grundstückskaufvertrages über eine Eigentumswohnung aus Käufersicht werden immer die dazugehörenden Unterlagen überprüft, also hier insbesondere die Teilungserklärung nebst sämtlicher Änderungen, die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft der letzten Jahre etc.

Das Prüfungsergebnis legen wir in einem Kurzgutachten nieder, das im Regelfall etwa fünf Seiten umfasst, bei schwierigeren Vertragskonstruktionen auch deutlich mehr.

Die Dauer der Prüfung hängt vom vorgelegten Vertrag ab. Die Prüfung eines einfachen Standard-Kaufvertrages kann üblicherweise innerhalb von 48 Stunden erfolgen, wenn alle Unterlagen eingereicht werden. Die Prüfung eines komplexen Grundstückskaufvertrages und hier insbesondere eines Bauträgervertrages wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. Jede Prüfung ist aber innerhalb von vier Tagen erledigt.

Um es für unsere Kunden einfacher zu machen, haben wir die Kosten der rechtlichen Überprüfung eines Grundstückskaufvertrages vereinheitlicht. Jede Überprüfung eines Vertrages löst Kosten in Höhe von 0,5% des im Kaufvertrag genannten Kaufpreises aus. Mit dieser Anknüpfung an den Kaufpreis tragen wir dem Umstand Rechnung, dass unsere Verantwortung und unser Haftungsrisiko mit dem Kaufpreis steigen. Der Betrag versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es wird dann keine Zusatzkosten geben, egal, wie umfangreich die Prüfung ist. Mitumfasst ist damit auch die Überprüfung gegebenenfalls weiterer abändernder Entwürfe, eigene Formulierungsvorschläge, die Diskussion mit dem Notar, mit der anderen Vertragspartei und sämtlicher Schriftwechsel hierzu.

Es ist unerheblich, wie lange die Beratung dauert und wie aufwendig sie ist, die gesamte Beratung ist von 0,5% des Kaufpreises abgedeckt. Nicht mitumfasst ist allerdings die Anwesenheit des Prüfenden in dem Notartermin, die gesondert zu vergüten ist. Hier kann man sich aber im Regelfall behelfen mit einer Telefonbereitschaft des Unterzeichnenden, so dass ein Anruf aus dem Notariat und eine Beratung in der Beurkundung hinein möglich ist. Dies ist nicht mit Zusatzkosten verbunden, sondern ebenfalls von der Gebühr von 0,5% des Kaufpreises umfasst.

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