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Wer ist im Termin anwesend?

Anwesend ist natürlich der Notar selbst beziehungsweise sein Notarvertreter, wenn er im Urlaub oder erkrankt ist. Anwesend sind weiter sämtliche Verkäufer und sämtliche Käufer, es sei denn, sie werden mit Vollmacht oder vollmachtlos vertreten (vergleiche oben), in diesem Fall sind dann die Vertreter anwesend.

Je nach Fallgestaltung können auch weitere Personen anwesend sein, so zum Beispiel der beteiligte Makler, der Finanzierungsberater des Käufers, Rechtsanwälte, die Verkäufer oder Käufer beraten haben, Dolmetscher bei nicht Deutsch sprechenden Verkäufern oder Käufern etc..

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