Wie finde ich einen Notar?
Wenn Sie diese Broschüre lesen, haben Sie ihn ja vielleicht schon gefunden ...? Im Ernst: Es besteht selbstverständlich freie Notarwahl. Die Notarbezirke sind im Regelfall nach Bundesländern geordnet. Ein Notar darf körperlich nicht außerhalb seines Amtsbezirks beurkunden, aber selbstverständlich Immobilien-Kaufverträge über Grundstücke beurkunden, die außerhalb seines Amtsbezirks liegen. In Berlin gibt es beispielsweise rund 900 Notare, die den Kaufvertragsparteien zur Verfügung stehen.
Jeder der Notarkollegen gewährleistet selbstverständlich den ordnungsgemäßen Entwurf, die Beurkundung und die ordnungsgemäße Abwicklung eines Immobilien-Kaufvertrages. Auch bei den Notaren haben sich allerdings wie im Anwaltsbereich auch gewisse Spezialisierungen gebildet, so dass der eine Notarkollege mehr im Erbrecht tätig ist, der andere eben schwerpunktmäßig mehr im Immobilienrecht. In Berlin besteht weiter die Besonderheit, dass das „Anwaltsnotariat“ installiert ist, Notare also zugleich auch Rechtsanwälte sind. So finden dann viele Verkäufer und Käufer zu ihrem Notar: es ist schlicht der Anwalt, mit dem sie seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten und zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Manchmal wird ein Notar auch vorgeschlagen von Dienstleistern, die am Kaufvertrag beteiligt sind, wie einer finanzierenden Bank oder einem Makler. Empfehlungen werden deshalb ausgesprochen, weil diese Dienstleister langjährig mit bestimmten Notaren zusammenarbeiten und wissen, dass die Abwicklung problemlos erfolgt.
Es besteht die freie Wahl des Notars, Verkäufer und Käufer müssen sich nur einigen. Meist sucht der Käufer den Notar aus, weil auch die übliche Regelung gilt, dass der Käufer die Notargebühren zahlt.
Schließlich erleichtert das Internet die Suche nach einem Notar: Man kann sich auf der Website verschiedener Notare über deren Leistungskatalog, Ausbildung etc. informieren und so zu einem Entschluss kommen, welchen Notar man beauftragen will.
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