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Weitere Sonderfälle

Als weitere Sonderfälle abweichend vom "normalen" Immobilien-Kaufvertrag sind zu nennen der Verkauf einer Teilfläche, der Verkauf eines Erbbaurechts und der Verkauf im Rahmen eines Bauträgervertrages. Bei allen drei Fällen sehen die Verträge deutlich unterschiedlich aus. Vor allen Dingen der Bauträgervertrag enthält zahlreichende Verbraucher schützende Regelungen. Während Teilflächenverkäufe und Verkäufe im Rahmen von Erbbaurechten noch notarieller Standard sind, empfiehlt es sich für Käufer im Rahmen eines Bauträgervertrages, immer Kontakt zum Notar des Entwurfs aufzunehmen und mit diesem den Vertrag durchzusprechen beziehungsweise sich erläutern zu lassen. Bauträgerverträge sind hochkomplexe Vertragsgebilde, die manchmal für einen Laien kaum noch verständlich sind. Eine Aufklärung durch den Notar ist für den Käufer hier unerlässlich.

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